Aufhebung von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet wegen Geflügelpest

Im Amtsblatt Nr. 07/2017 vom 24.02.2017 gibt der Landkreis Greiz die Aufhebung des Sperrbezirkes aus der Allgemeinverfügung vom 30.01.2017 bekannt. Der Sperrbezirk im Umkreis von 3 km um den Ausbruchsbetrieb in Märien einschließlich der gesamten Ortschaften Pöllwitz, Langenwolschendorf und Niederböhmersdorf wird damit zum Beobachtunggebiet.

Im Amtsblatt Nr.09/2017 vom 07.03.2017 gibt der Landkreis Greiz die Aufhebung des Beobachtungsgebietes aus der Allgemeinverfügung vom 30.01.2017 bekannt. Das Beobachtungsgebiet im Umkreis von 10 km um den Ausbruchsbetrieb in Märien wird darin aufgehoben.

Die Stallpflicht in Risikogebieten laut Allgemeinverfügung vom 14.11.2016 und zusätzlichen Gebieten laut Allgemeinverfügung vom 22.11.2016 gilt weiterhin.

Risikogebiete der Stadt Zeulenroda-Triebes:
Talsperre Zeulenroda mindestens 500 m ab Uferlinie - betroffen sind die gesamten Ortsteile
Zeulenroda zwischen der Talsperre und der B 94 bis zum Abzweig Waikiki, Quingenberg, Zadelsdorf, Kesselmühle, Läwitz, Stelzendorf, Alaunwerk und Kleinwolschendorf

Festgelegte zusätzliche Gebiete (im näheren Umkreis von Niederböhmersdorf)
Langenwetzendorf und die Ortsteile Erbengrün, einschließlich Stern, Göttendorf, Hirschbach, Naitschau, Neuärgerniß, Wellsdorf und Zoghaus

Hier nachlesen: Amtblatt Landkreis Greiz