Geflügelpest in Zeulenroda

Am 09. Dezember wurde bei einem Wildvogel Geflügelpest festgestellt. Daraufhin erließ das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Greiz eine Allgemeinverfügung. Sie enthält einen Sperrbezirk, der Zeulenroda, nordwestlich der B 94 von Langenwolschendorf kommend ab dem Ortseingangsschild Zeulenroda bis zum Abzweig
L1083 (Triebeser Straße), westlich der L1083 vom Abzweig Schopperstraße bis zur Bauerfeindallee, die Bauerfeindallee bis zur Uferlinie der Talsperre und die Ortslage Quingenberg umfasst.

Zudem wurde ein Beobachtungsgebiet gebildet, das die Ortschaften Weißendorf und Langenwolschendorf  sowie die Ortslage Zeulenroda einschließlich der Stadtteile Untere Haardt, Obere Haardt, Märien, die Ortsteile Kleinwolschendorf, Zadelsdorf einschließlich Bungalowdorf, Stelzendorf, Silberfeld umfasst. Die Außengrenze des Beobachtungsgebietes verläuft hier ab der L1083 Abzweig Weißendorf / Zscherlich in südöstlicher Richtung bis zur Bahnlinie (Unterführung) und dieser südlich folgend bis zur Landesgrenze unterhalb Bahnübergang Pfefferleite, der Landesgrenze folgend Richtung Leitlitz bis Mittelhöhe und im Waldgebiet zwischen Schöne Höhe und Leitlitz im geraden Verlauf in westlicher Richtung zum Ortsausgang Langenwolschendorf.

Laut Verfügung muss Geflügel im Sperrbezirk für die Dauer von 21 Tagen in geschlossen Ställen oder Schutzvorrichtungen gehalten werden, die von Unbefugten nicht betreten werden dürfen.

Auch Hunde- und Katzenhalter sollen sicherstellen, dass diese im Sperrbezirk oder im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen. Das heißt für Hunde, angeleint Gassi gehen.


Die vollständige Verfügung hier im Amtsblatt des Landkreis Greiz